Fördermöglichkeiten
Steuern sparen
Wenn Sie das Finanzamt an den Lehrgangskosten beteiligen, vermindern sich die tatsächlichen Kosten erheblich!
Die Möglichkeiten und die Höhe der Anrechenbarkeit sind abhängig von Ihrer individuellen Einkommens- und Steuersituation, zu der nur Ihr Steuerberater und das Finanzamt verbindliche Aussagen geben können.
Im Allgemeinen können diese Kosten berücksichtigt werden:
- Studiengebühren
- Prüfungsgebühren
- Seminargebühren
- Fachliteratur
- Fahrtkosten (zu den Seminaren sowie zu Arbeitsgemeinschaften)
- Arbeitsmittel sowie
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten (bei Seminaren).
Bitte nutzen Sie in diesem Zusammenhang auch die von vielen Finanzämtern angebotenen Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger, Berufstätige und Existenzgründer. Weitere Informationen erhalten Sie im Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes unter dem Aktenzeichen „BFH 2002 VI R 120/01“.
Die hier gemachten Angaben sind lediglich Hinweise und ersetzen keine Beratung durch Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Weiterbildungsstipendium
Die deutsche Wirtschaft hat einen wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Beitrag dazu, mit besonders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Weiterbildungsstipendium.
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen; in Gesundheitsfachberufen können bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen wie z. B. Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebs- oder Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau), Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement) oder auch berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel, Prüfungskosten sowie einen IT-Bonus von 250 Euro (zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme) erhalten
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 6 29 31 - 37
E-Mail: gesundheit@sbb-stipendien.de
Web: www.weiterbildungsstipendium.de
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS richtet sich an die verschiedensten Personenkreise:
Beschäftigte:
- Personen mit einem Erstwohnsitz in Hamburg.
- Personen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden)
- Personen, die bei einem Hamburger Unternehmen, mit weniger als 250 Beschäftigten, arbeiten.
- Personen in geringfügiger Beschäftigung (Minijob).
- Personen, die aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt in Hamburg erhalten.
- Mitarbeiter*innen in Elternzeit oder Wiedereingliederung
Selbstständige:
- Personen, die in Hamburg leben oder arbeiten.
- Personen, die Ihr Einkommen in Hamburg versteuern.
- Personen, die Ihre Existenzgründung abgeschlossen haben.
- Personen, die aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten.
- Personen, deren selbstständige Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ist.
Berufliche Fortbildungen können mit bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch mit max. 750,- Euro gefördert werden. Auch Lehrgänge, die von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz anerkannt sind werden gefördert. Der Antrag für den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS sollte der Förderstelle vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen, damit dieser rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Tel.: 040 / 2 11 12 - 536
Mail: info@weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Die Förderung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte sind zentrale Ansatzpunkte in der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen wird durch das Angebot des von der rheinland-pfälzischen Landesregierung und des Europäische Sozialfonds geförderten QualiScheck unterstützt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen.
Bitte beachten Sie:
Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.
Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Die Förderhöhe beträgt 50 % (maximal 1500,- Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung). Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten.
Achtung! Die Erstattung der Gebühren erfolgt erst nach erfolgreicher Teilnahme. Das bedeutet, dass Sie selbst bis zum Abschluss des Lehrgangs in Vorkasse treten müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 0800 / 5 888 432
Web: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de
Weiterbildung Direkt in Sachsen-Anhalt
Weiterbildung Direkt ist ein Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schülerinnen/Schüler an Berufsfachschulen
Wer wird gefördert?
- Erwerbstätige mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von bis zu 4575,- Euro
- Auszubildende, Berufsschüler*innen ab 18 Jahren
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
Was wird gefördert?
- Individuelle berufsbezogene Weiterbildungen deren Kurskosten über 1000,- Euro liegen
- Auszubildende und Berufsfachschüler*innen erhalten Zuschüsse nur für den Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Lehrgängen deren Kosten mindestens 500,- Euro betragen
Wie wird gefördert?
- Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss.
- Förderfähig sind neben den Kurs- und Prüfungsgebühren auch Ausgaben für Kinderbetreuung sowie bei einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern zum Kursort auch Fahrt- und Übernachtungskosten (Pauschale).
Antragsstellung:
- Der Antrag ist sechs Wochen vor der Kurs Anmeldung einzureichen.
- Der/die Antragssteller/in tritt mit den Weiterbildungskosten in Vorleistung und beantragt nach Kursende die Auszahlung des Zuschusses.
- Die Weiterbildungskosten dürfen nicht von anderen Personen übernommen werden. Auch der Arbeitgeber darf sich nicht an den Kosten beteiligen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 / 589 - 1745
Fax: 0391 / 589 - 1754
E-Mail: info@ib-lsa.de
Internet: https://www.ib-sachsen-anhalt.de
Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert und ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021 - 2027.
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein
- Auszubildende
- Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Betriebssitz in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- Beruflich relevante Weiterbildungen
- Bei Auszubildenden muss der geplante Kurs Inhalte vermitteln, die in der Ausbildung nicht behandelt werden.
Wie wird gefördert?
- Übernommen werden bis zu 40 % der Kurskosten, maximal jedoch 1500,- Euro pro Antragsstellenden und Kalenderjahr
- Arbeitgeber bzw. selbstständig Erwerbstätige müssen mindestens 60 % der Weiterbildungskosten übernehmen.
Antragsstellung:
Beantragt wird der Weiterbildungsbonus online oder in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Hierfür sind die eigene sowie die Unterschrift des Arbeitgebers und des Weiterbildungsträgers einzureichen. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt werden. Die beantragte Weiterbildung muss bis spätestens 31.12.2028 beendet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431 / 9905 - 2222
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT und www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/
Weitere Förderprogramme
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Das Internet eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, vertiefende Informationen der unterschiedlichen Anbieter von Förderinformationen durch eine breit angelegte Vernetzung bereitzustellen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung.
Mit der Förderdatenbank leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen wichtigen Beitrag zu mehr und größerer Transparenz rund um das Fördergeschehen in Deutschland. Dennoch kann die Nutzung der Förderdatenbank immer nur ein erster Schritt sein. Nehmen Sie deshalb das vielfältige Beratungsangebot der Kammern und Verbände, der freien Unternehmens- oder Steuerberatung und der Banken in Anspruch. Denn viele konzeptionelle, steuerliche oder rechtliche Fragen wollen geklärt sein, bevor Sie ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen.
Förderberatung des BMWi
In der Auskunftsstelle für Ratsuchende erhalten Sie schnell und unbürokratisch Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen. Die Auskünfte schließen Angaben zu Verfahrenswegen zur Erlangung von Fördermitteln, Anlaufstellen und Konditionen der Förderprogramme ein. Nach Terminvereinbarung können Existenzgründer und Investoren kostenlose Informationen über die Fördermöglichkeiten auch im persönlichen Gespräch erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Förderberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: 01888 / 6 15 - 8000
Web: www.foerderdatenbank.de
Kindergeld
Generell gilt: Solange sich ein Kind in einer Berufsausbildung befindet, kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden. In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 259 Euro Kindergeld im Monat.
Auch ein Fernlehrgang bei der BUA kann als berufliche Ausbildung gelten, wobei zu beachten ist, dass sich der Teilnehmer ernsthaft bemühen muss, das Lehrgangsziel zu erreichen. In der Regel werden alle Ausbildungsmaßnahmen anerkannt, die dem Kind Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen geben und die als Grundlage für einen angestrebten Beruf Verwendung finden können.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, können die Eltern eines Kindes für die Ausbildungszeit Kindergeld erhalten. Dazu müssen die Eltern den Antrag stellen und unterschreiben. Es reicht nicht, dass das Kind volljährig ist! Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
Die Ausbildungsbescheinigung, die Voraussetzung für eine Auszahlung des Kindergeldes ist, stellen wir Ihnen gerne aus.
Weitere Informationen erhalten Sie:
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de
und direkt auf der Seite der für das Kindergeld zuständigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit www.familienkasse.de
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige ist ein ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Für wen?
- Solo-Selbstständige
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
- Mindestens seit 2 Jahren am Markt tätig
- Max. 1 Vollzeitäquivalent an MA
- Selbstständigkeit = Haupterwerb
Was wird gefördert?
- Die Weiterbildung vermittelt einen der folgenden Punkte: betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen
- Grundsätzlich Einzelfallentscheidung einer KOMPASS-Anlaufstelle
- Maximale Laufzeit von 6 Monaten
- Mindestumfang 20 Stunden
- Man darf vorab noch nicht für die Qualifizierung angemeldet sein.
Förderbetrag?
- Bis zu 90 % (maximal 4500 €)
- Achtung! Die Erstattung der Gebühren erfolgt erst nach erfolgreicher Teilnahme. Das bedeutet, dass Sie selbst bis zum Abschluss des Lehrgangs in Vorkasse treten müssen.
Förderzeitraum?
- Endet am 29.02.2028
Was ist zu beachten?
- Vor Beginn der Weiterbildung muss ein Beratungsgespräch bei einer KOMPASSAnlaufstelle durchgeführt werden: www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_anlaufstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=34
Weitere Informationen erhalten Sie bei: www.esfplus.de/kompass
Arbeitgeberförderung
Weiterbildung ja, aber bitte keine Arbeitszeitausfälle: Viele Personalverantwortliche sind der Meinung, dass Weiterbildung wichtig ist, möchten jedoch keine oder nur wenige Arbeitszeitausfälle hinnehmen. Der Vorteil eines Fernlehrgangs für den Arbeitgeber liegt auf der Hand.
Deshalb: Wer sich für ein Fernstudium interessiert und nicht weiß, wie sie/er es finanzieren kann, sollte auch darüber nachdenken, mit dem Personalverantwortlichen zu sprechen. In Zeiten des lebenslangen Lernens hat nicht nur der Arbeitnehmer einen Vorteil von dem zusätzlichen Wissen, sondern auch der Arbeitgeber profitiert von dem gewonnenen Know-how. Mit Sicherheit wird er den Einsatz zu schätzen wissen.
Voraussetzung für eine Förderung durch den Arbeitgeber ist natürlich, dass Ihr angestrebtes Lehrgangsziel eine Verbindung zu Ihrem Beruf aufweist und Sie einen möglichst guten Abschluss anstreben. Ein weiterer Anreiz für Ihren Arbeitgeber die Ausbildung zu finanzieren, ergibt sich aus der Möglichkeit, die Bildungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen.
Die Höhe der Förderung ist breit gefächert. Während mancher Arbeitgeber die gesamten Ausbildungskosten übernimmt, gibt es wiederum andere, die Ihnen einen Zuschuss geben. Vereinzelt gibt es auch anstatt einer finanziellen Unterstützung lediglich bestimmte Zeiten, in denen man freigestellt wird. Auch ist die Höhe der Förderung teilweise an bestimmte Vereinbarungen geknüpft, zum Beispiel Dauer der Ausbildung, Abschluss und/oder Nutzen für die Firma.
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten lassen sich all diese Fragen klären!
Deutsche Rentenversicherung
Fort- und Weiterbildungen können durch die Deutsche Rentenversicherung bezuschusst werden. Dies ist in erster Linie bei Umschulungsmaßnahmen aus gesundheitlichen Gründen möglich. Bei der Auswahl der Leistungen werden unterschiedliche Faktoren wie Eignung, Neigung oder Ihre bisherige Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Auch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt fließt in die Entscheidung mit ein.
Bei der beruflichen Weiterbildung geht es darum, neues Wissen zu erlangen und vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Hierzu zählen die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Die berufliche Fortbildung dient Ihrer Weiterqualifizierung im bisherigen Beruf. Wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben können, bietet Ihnen die Rentenversicherung eine Umschulung an. Sie können im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sogar einen völlig neuen Beruf erlernen, wenn Sie diesen auch unter Berücksichtigung Ihrer Behinderung ausüben können.
Ob Sie förderfähig sind und welche konkreten Regelungen existieren, erfragen Sie bitte bei der Deutschen Rentenversicherung. Auf Grund von Einzelfallentscheidungen können wir hier keine allgemein gültigen Aussagen machen.
Die zentrale Rufnummer der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die 0800 / 1 00 04 80 70,.
Die Internetseite erreichen Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Förderung durch die BUA
In den dargestellten Fördermöglichkeiten finden Sie sich nicht wieder? Kein Problem: Die BUA beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten, um Ihre Ausbildung zu ermöglichen. Einen Bonus in der Höhe von 10 % erhalten:
- Arbeitslose
- Auszubildende
- Menschen mit Behinderung
- ehemalige BUA- bzw. BTB-Teilnehmer:innen
- ehrenamtlich Tätige für den Arbeiter-Samariter-Bund, die Caritas, die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Malteser Hilfsdienst oder das Deutsche Rote Kreuz
- Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
- Mütter und Väter in Elternzeit (bzw. im ersten Jahr nach Geburt ihres Kindes, wenn keine Elternzeit beantragt wird)
- Rentner:innen
- Pensionär:innen
- Soldat:innen
- Student:innen
- Teilnehmende des Bundesfreiwilligendienstes
So einfach geht's:
Tragen Sie auf der Studienanmeldung einfach Ihren persönlichen Hintergrund im Feld „Bemerkungen“ ein und fügen einen entsprechenden Nachweis bei.
Der BUA-Bonus ist nicht übertragbar und nicht mit anderen Rabatten oder Vorteilen kombinierbar (Ausnahme: 3 % Skonto bei Einmalzahlung).